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Mitteilung E-Rezept

Zu Ihrer Information teilen wir mit :

Seit neuestem haben wir das E-Rezept für Medikamente bei Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen. Ihr Rezept wird daher von uns – sofern die Versicherungskarte in diesem Quartal schon vorlag – in die Telematik-Cloud gesetzt. Bitte gehen Sie mit der Krankenversicherungskarte in eine beliebige Apotheke und stecken die Karte in das dort vorhandene Kartenterminal. Dann kann Ihnen der Apotheker das gewünschte Medikament aushändigen. Ein Versand per Post ist nicht mehr notwendig ! Bitten achten Sie ferner darauf, dass etwaige Gebührenbefreiungen vorab der Praxis mitgeteilt werden, da die Kennzeichnung als „Gebührenfrei“ nicht mehr nachträglich erfolgen kann.

Für Betäubungsmittel- ,Privat- und BG-Rezepte allerdings gilt dieses Vorgehen nicht. Betäubungsmittelrezepte müssen weiterhin in der Praxis abgeholt werden.

Viele Grüße, Ihr Praxisteam des Ärztezentrum Nordstadt.